Der Christoffel

Das Aachener Kurgericht bestand aus 15 Mitgliedern:

Der Schöffenbürgermeister und der Bürgerbürgermeister, zwei Schöffen des Schöffenstuhls, zwei Werkmeister der Wollenambacht (Tuchmacherzunft) und neun Ratsmitglieder, die Christoffel.

Die Stadt war in neun Grafschaften eingeteilt, deren Vorsteher Christoffel hießen; in dieses Amt wurden die ehemaligen Bürgermeister gewählt.

Im Jahre 1450 legte der erste Gaffelbrief die Zusammensetzung des Aachener Rates fest.

Der lateinische Namen „comesstabulus“ führte schon bald zum mundartlichen „Christoffel“.

Der Christoffel beaufsichtigte die Bierbrauer und überwachte die Versteuerung des Bieres, gab die Torschlüssel zu seiner Grafschaft an die Torwächter aus. Bei ausbrechenden Bränden, bei Aufläufen und Zusammenrottungen scharte sich jede Grafschaft um ihren Christoffel.

Das Kurgericht war zuständig für Verbal- und Realinjurien (Beleidigung, Körperverletzung) und konnte Strafen wie  Geldbußen und Verbannung aus der Stadt und dem Reiche von Aachen bis auf 100 Jahre und 1 Tag verhängen.

Bei knapper Kasse nahm er dann die Hellebarde und Laterne und traf so manchen Halunken bei seinem Rundgang zu nächtlicher Stunde, der Volksmund nannte die Nachtwächter „Lühtemann“.